16.05.2008

Veröffentlichung

Verschärfung der Publizitätspflichten für Unternehmen

Autor: Herr Sebastian Koch

vom: 07.03.2007

Medium: DASD-Anwaltstipp

Durch das seit 1. Januar 2007 geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) sind auch Änderungen hinsichtlich der Abschlusspublizität ergangen.

In kurzen Worten sind die Offenlegungspflichten hinsichtlich der Jahresabschlüsse, die bislang von vielen Unternehmen gegenüber dem Handelsregister eher lax gehandhabt worden sind, nunmehr gegenüber dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu erfüllen.

Wesentliche Neuerung ist allerdings, dass Verstöße von Unternehmen gegen diese Pflicht, die bislang faktisch nie geahndet wurde, nunmehr durch eine neu geschaffene Behörde „Bundesamt für Justiz“ von Amts wegen verfolgt werden.

Es werden dann nach Androhung eines Ordnungsgeldes (welches bereits Verfahrenskosten auslöst) Ordnungsgelder (zwischen €2.500 und € 25.000) festgesetzt. Dies auch mehrfach, bis die Pflicht erfüllt wird. Die Festsetzung erfolgt gegenüber dem Unternehmen und den handelnden Organen persönlich.

Die Regelungen gelten erstmals für den Jahresabschluss 2006, welcher bis spätestens 31.12.2007 einzureichen ist.

Sebastian Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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