25.07.2008

News - Themengebiete - Verkehrsrecht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein bedeutender Schaden liegt beim unerlaubten Entfernen erst ab einem Betrag von 1300 Euro vor.In Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist ein "bedeutender Schaden" im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB angesichts der ...
News vom: 13.06.2005 | [details]

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