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gesetzliche Klarstellung zur RV-Pflicht von Alleingesellschaftern einer GmbH
News von: Herr Sebastian Koch vom 19.07.2006
Der Bundesrat hat am 16.06.2006 (BR-Drucks.332/06) in Art. 11 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 eine Änderung in § 2 Satz 1 Nr. 9 lit. b) SGB VI sowie eine Erweiterung des § 2 Satz 4 Nr. 2 SGB VI um eine Nr. 3 beschlossen.
Durch die Änderungen wird klargestellt, dass es für die Frage der Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführeres in Abweichung vom Urteil des BSG vom 24.11.2005 (vgl. unsere News vom 22.03.2006) nicht darauf ankommt, ob und wieviele Auftraggeber und sozialversicherungspflichtige Angestellte der Gesellschafterhat, sondern dass allein die Gesellschaft maßgeblich ist.
Der Gesetzgeber vollzieht damit die von der DRV bereits vorgenommene korrigierende Auslegung des Gesetzes (vgl. unsere News vom 05.04.2006).
Themengebiet: Gesellschaftsrecht