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Pflicht zur Beseitigung von Tapeten in Formularmietvertrag unwirksam
News von: Herr Sebastian Koch vom 19.05.2006
Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
BGH, Urteil vom 05.04.2006, (VIII ZR 109/05)
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