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Mehrkosten und Aufwendungsersatz des Auftragnehmers bei Auftragsänderung
News von: Herr Sebastian Koch vom 25.05.2005
Ändert in einem VOB-Vertrag der Auftraggeber die vertraglich vorgesehene Leistung (Getriebe für eine Kette zum Heben des Stauschildes eines Flusswehrs) dergestalt, dass sie durch eine andere Leistung (Getriebe mit einer höheren Leistung) ersetzt wird, dann hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für die neu geforderte Leistung und auf Ersatz der nutzlos gewordenen Aufwendungen für die ursprünglich vorgesehene Leistung.
Download: OLG_Celle_22_U_22301
Themengebiet: Baurecht