09.05.2008

News

Haftung des Geschäftsführers - Die Rechtsprechung gibt Rätsel auf

News von: Herr Sebastian Koch vom 22.06.2007

Eines der schwierigsten Themen im Rahmen der Beratung von Geschäftsführern in der Krise der GmbH ist die Frage, welchen Zahlungsverpflichtungen er unbedingt nachkommen soll und welchen er gerade nicht mehr nachkommen darf (§ 64 Abs. 2 GmbHG).

In diesem Spannungsverhältnis zwischen der persönlichen Haftung wegen Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einerseits und dem gesetzlichen Verbot der Leistung von Zahlungen nach Insolvenzreife, welches ebenfalls die persönliche Haftung des Geschäftsführers nach sich zieht, sind nunmehr wieder zwei obergerichtliche Entscheidungen ergangen, die den Geschäftsführern die Wahl des "richtigen" Handels nahezu unmöglich machen.

So entschied das OLG Hamburg (Urteil vom 13.10.2006, 1 U 59/06), das sich der Geschäftsführer nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 64 Abs. 1 GmbHG wegen Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach § 266a StGB strafbar und damit haftbar macht.

Dagegen entschied das OLG Brandenburg (Urteil vom 10.01.2007 7 U 20/06), dass auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist sich der Geschäftsführer bei Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mangels Verschulden wegen der bestehenden Pflichtenkollision nicht  strafbar macht und damit nicht haftbar ist.

Beide Entscheidungen sind zur Revision beim BGH anhängig.

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH (II. Zivilsenat) seine bisherige Rechtsprechung gegen den 5. Strafsenat beibehält und den Geschäftsführer in dieser Situation von einem Verschulden und somit einer Haftung frei hält.  

Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

 

Themengebiet: Gesellschaftsrecht

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