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Gesetzesentwurf zur Einführung eines Alkoholverbotes für Fahranfänger beschlossen
News von: Herr Frank Lindner vom 15.02.2007
Das Bundeskabinett hat am 14.02.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen beschlossen.
Damit soll die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Führerscheinneulingen an schweren Alkohol-Verkehrsunfällen reduziert werden.
Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unabhängig von ihrem Alter. Erfahrungen zeigen, dass erst nach Ablauf der Probezeit Wahrnehmungsstrategien und Automatismen der Fahrzeugbeherrschung besser eingeübt sind und Anfängerrisiko und alkoholbedingtes Unfallrisiko nicht mehr gegenseitig verstärkend wirken. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld von in der Regel 125 €, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die Gruppe der 18- bis 25-jährigen weiterhin das höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall zu Tode zu kommen.
Diese Altersgruppe stellt mit weit über 80% den größten Teil der Fahranfänger dar. An mehr als 30% der Alkohol-Unfälle mit Personenschaden ist diese Altersgruppe beteiligt, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich acht Prozent beträgt. Ingesamt geht rund jeder neunte Verkehrstote auf das Konto von Alkohol am Steuer. Bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration führt gerade bei Fahranfängern bis 20 Jahre im Vergleich zu einem nüchternen Fahrer zu einem 25-prozentigen höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken.
Themengebiet: Verkehrsrecht