News
Geschwindigkeitsüberschreitung um 100 km/h
News von: Herr Sebastian Koch vom 13.06.2005
Geschwindigkeitsüberschreitung um 100 km/h rechtfertigt dreimonatiges Fahrverbot.
Gegen einen Fahrer, dem ein ungewöhnlich grober und verantwortungsloser Pflichtenverstoß durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in einem Fall um 100 km/h und in einem zweiten Fall um 70 km/h zur Last fällt, ist ein Fahrverbot von drei Monaten Dauer zu verhängen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass es für den Betroffenen durch dieses Fahrverbot zu Erschwernissen in der Berufsausübung als selbständiger Bauberater im Außendienst kommen kann. Bei derartigen Geschwindigkeitsverstößen muss der Betroffene schwerste finanzielle Einbußen hinnehmen.
StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2c, OWiG § 18, OWiG § 79 Abs. 5, OWiG § 79 Abs. 6, OWiG § 80a Abs. 1, StVG § 25 Abs. 2a, StPO § 271, StPO § 273 Abs. 1
OLG Hamm, 4 Ss OWi 173/05
Themengebiet: Verkehrsrecht