06.07.2008

News

Geschäftsführerhaftung bei private limited company

News von: Herr Sebastian Koch vom 25.06.2005

1. Die Haftung des Geschäftsführers für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten einer gem. Companies Act 1985 in England gegründeten private limited company mit tatsächlichem Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem am Ort ihrer Gründung geltenden Recht.

2. Der Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) steht entgegen, den Geschäftsführer einer solchen englischen private limited company mit Verwaltungssitz in Deutschland wegen fehlender Eintragung in einem deutschen Handelsregister der persönlichen Handelndenhaftung analog § 11 II GmbHG für deren rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten zu unterwerfen.


BGH, Urteil vom 14. 3. 2005 - II ZR 5/03 (LG Hagen)

Themengebiet: Gesellschaftsrecht

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