14.05.2008

News

Bundesregierung beschließt am 25.04.2007 über die Energieeinsparverordnung 2007

News von: Herr Sebastian Briegel vom 27.04.2007

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 über die Energieeinsparverordnung 2007 beschlossen.

Damit bedarf es für die Einführung des Energieausweises nur noch der Zustimmung des Bundesrates. Nach der neuen Energieverordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten künftig zwischen zwei Ausweisen wählen. Der Unterschied besteht darin, dass der verbrauchsorientierte Energiepass die tatsächlich verbrauchte Energie als Berechnungsgrundlage vorsieht, während der bedarfsorientierte Pass von einer berechneten und damit theoretischen Grundlage ausgeht.

Die Wahlmöglichkeit gilt ebenso für Gebäude mit bis zur vier Wohnungen, wenn sie die 1977 erlassene Wärmeschutzverordnung erfüllen. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben werden, die vor 1977 gebaut wurden und den Standard der Wärmeverordnung nicht erreichen.

Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell zugelassen werden. Die schrittweise Einführung des Energieausweises beginnt am 1. Januar 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Zum 1. Juli 2008 kommen die jüngeren Wohngebäude hinzu, ab 1. Januar 2009 die Nichtwohngebäude.

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