News
Bewertung nach Stuttgarter Verf. / Wettbewerbsverbote in Gesellschaftsverträgen
News von: Herr Sebastian Koch vom 20.09.2006
1. Im Rahmen der Bewertung eines Gesellschaftsanteils nach dem so genannten Stuttgarter Verfahren sind bei der Prognose der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft (§ 11 II 2 BewG) auch solche für den voraussichtlichen künftigen Jahresertrag der Gesellschaft erheblichen Steuertatbestände zu berücksichtigen, die zum maßgeblichen Bewertungsstichtag zwar bereits das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben, aber noch nicht in Kraft getreten sind (hier: fiktiver Abzug von 25% Körperschaftssteuer trotz eines vor dem 1. 1. 2001 liegenden Bewertungsstichtages).
2. Ein ausgeschiedener Gesellschafter unterliegt einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot auch nach den Grundsätzen der so genannten Geschäftschancenlehre nur dann, wenn er Organ der Gesellschaft war oder in einer vergleichbaren Stellung die Geschäftsführung der Gesellschaft beherrscht oder maßgeblich beeinflusst hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 1989, 2687).
3. Ein Minderheitsgesellschafter, der zugleich Angestellter der Gesellschaft ist, kann nicht über eine Erweiterung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten in Bezug auf die Verwertung der als Angestellter erworbenen Kenntnisse einem Wettbewerbsverbot unterworfen werden, das nach den Grundsätzen des Arbeitsrechts unwirksam wäre und auch im Gesellschaftsvertrag nicht vereinbart ist.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. 1. 2006 - 8 U 27/05 (nicht rechtskräftig)
Themengebiet: Gesellschaftsrecht