25.07.2008

News

Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers

News von: Herr Frank Lindner vom 25.04.2006

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Fahrzeugteil durch eine Werkstatt austauschen lässt und dabei nicht für dessen Aufbewahrung sorgt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer diesem nicht als Beweismittel zur Verfügung steht, eine fahrlässige Beweisvereitelung begeht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt die Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht für die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Vielmehr setzt die Vorschrift danach einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war (BGHZ 159, 215).

Urteil

Themengebiet: Kaufrecht

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