25.07.2008

News

Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

News von: Herr Dietmar Schnitzmeier vom 25.04.2006

Kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich überein, dass zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen und ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden soll, ist die Kündigung kein Scheingeschäft. Der Betriebsrat ist zu ihr nach § 102 BetrVG anzuhören.

BAG 1 ABR 25/04 (Beschluss vom 28.06.2005)

Beschluss 

 

Themengebiet: Arbeitsrecht

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