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Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung
News von: Herr Dietmar Schnitzmeier vom 25.04.2006
Kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich überein, dass zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen und ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden soll, ist die Kündigung kein Scheingeschäft. Der Betriebsrat ist zu ihr nach § 102 BetrVG anzuhören.
BAG 1 ABR 25/04 (Beschluss vom 28.06.2005)
Themengebiet: Arbeitsrecht