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Beschränkung auf Herausgabe der Wohnung bei Ausübung des Vermieterpfandrechts
News von: Herr Sebastian Briegel vom 07.10.2006
Übt der Vermieter nach Erlangung eines Räumungstitels sein Vermieterpfandrecht aus, so kann er seinen Anspruch in der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung beschränken. Ein Vorschuss an den GVZ für den Abtransport der Gegenstände, an denen sein Vermieterpfandrecht besteht, ist nicht zu leisten.
BGH I ZB 135/05, Beschluss vom 10.08.2006
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