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Bei Rückzahlung eines Darlehens durch einen Gesellschafter kann eine verbotene Einlagenrückgewähr vorliegen
News von: Herr Sebastian Koch vom 20.06.2005
Ein Gesellschafter kann eine gegen ihn bestehende Darlehensforderung der GmbH zwar durch Überweisung auf ein im Debet geführtes Gesellschaftskonto tilgen. Eine solche Zahlung stellt aber dann eine verbotene Einlagenrückgewähr dar, wenn der Gesellschafter für das Konto eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat. Denn in einem solchen Zahlungsvorgang liegt zugleich eine Verminderung seiner Bürgschaftsschuld.
BGH 14.3.2005, II ZR 129/03
Themengebiet: Gesellschaftsrecht