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Auswirkung mehrerer Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers
News von: Herr Frank Lindner vom 25.04.2006
Nach einer Entscheidung des BGH vom 14.09.2005 (IV ZR 216/04) sind die Regressbeträge zu addieren, wenn - wie hier - die eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles und die andere im Anschluss daran begangen worden ist.
Maßgeblich dafür ist eine Auslegung der Versicherungsbedingungen, die danach zu erfolgen hat, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (ständige Rechtsprechung).
Urteil
Themengebiet: Verkehrsrecht