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Ausschluss des Anfechtungsrechts für arglistige Täuschung in GmbH-Anteilskaufverträgen
News von: Herr Sebastian Koch vom 29.06.2006
In einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH kann der Ausschluss des Anfechtungsrechts auch für den Fall einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer wirksam vereinbart werden, wenn die übrigen Vertragsbestimmungen dem arglistig getäuschten Käufer angemessene Rechte einräumen
OLG Hamm, Urteil vom 30. 3. 2006 - 27 U 101/05 (nicht rechtskräftig)
Themengebiet: Gesellschaftsrecht