07.10.2008

News

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

News von: Herr Sebastian Koch vom 13.06.2005

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung setzt nicht die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges voraus.

Entsteht bei einem Verkehrsunfall an einem beteiligten PKW ein Totalschaden, so hat der Geschädigte gegen den Alleinverursacher auch dann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug beschafft.

StVG § 7, BGB § 823, PflVG § 3

LG Frankfurt am Main, Az.: 2/1 S 144/04

Themengebiet: Verkehrsrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden