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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
News von: Herr Sebastian Koch vom 13.06.2005
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung setzt nicht die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges voraus.
Entsteht bei einem Verkehrsunfall an einem beteiligten PKW ein Totalschaden, so hat der Geschädigte gegen den Alleinverursacher auch dann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug beschafft.
StVG § 7, BGB § 823, PflVG § 3
LG Frankfurt am Main, Az.: 2/1 S 144/04
Themengebiet: Verkehrsrecht