07.10.2008

News

Abrechnung auf Gutachtenbasis bei Mindestnutzung des Kfz durch Geschädigten

News von: Herr Frank Lindner vom 28.06.2006

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt

BGH, Urteil vom 23.05.2006, VI ZR 192/05

Entscheidung im Volltext

Themengebiet: Verkehrsrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden